Lohngleichheit
In der Schweiz haben Frauen und Männer ein Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Eine Lohndiskriminierung liegt vor, wenn innerhalb desselben Unternehmens bei gleicher Qualifikation und Erfahrung für gleiche oder gleichwertige Arbeit verschiedene Geschlechter unterschiedlich entlohnt werden.
Die Lohngleichheitsanalyse an der UZH wird regelmässig wiederholt, gemäss Beschluss der Universitätsleitung das nächste Mal in 2026.
UZH-Angestellte können sich bei Fragen zu ihrer persönlichen Lohneinreihung vertrauensvoll an die Personalabteilung wenden. Darüber hinaus kann die Abteilung EDI allgemeine Auskünfte zum Thema Lohngleichheit geben.
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Kontakt innerhalb der Abteilung EDI

Universität Zürich
Abteilung Equality, Diversity, Inclusion (EDI)
Karin Gilland Lutz
E-Mail an Karin Gilland Lutz
Kontakt ausserhalb der Abteilung EDI
Universität Zürich
Abteilung Personal
Karin Bertschinger
E-Mail an Karin Bertschinger
UZH Lohngleichheitsanalyse 2023
Die Lohngleichheitsanalyse 2023 hat zum vierten Mal in Folge gezeigt, dass die Lohngleichheit an der UZH gesamthaft als gewahrt gilt: Die berechnete Lohndifferenz liegt deutlich unter der vom Bund definierten Toleranzschwelle von maximal 5 Prozent. Dennoch besteht weiterhin eine Differenz – bei vergleichbaren Voraussetzungen verdienen Frauen im Durchschnitt 1.4 Prozent weniger als Männer.
Das kantonale Lohnklassensystem mit funktionsbezogener Einreihung, unabhängig vom Geschlecht, hat sich grundsätzlich bewährt. Für bestimmte wissenschaftliche Funktionen und Qualifikationsstellen gelten zudem verbindliche Einreihungsrichtlinien.
Als Arbeitgeberin mit über hundert Mitarbeitenden ist die UZH gesetzlich verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Da bereits die Analyse 2020 eine Lohngleichheit innerhalb des statistischen Toleranzbereichs bestätigte, wäre die UZH von der weiteren Analysepflicht befreit gewesen. Da sie dem Thema einen hohen Stellenwert beimisst, führte die UZH im Jahr 2023 dennoch freiwillig eine erneute Analyse durch und liess sie von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG prüfen.
Die nächste Lohngleichheitsanalyse wird gemäss Beschluss der Universitätsleitung in drei Jahren erfolgen.
Wir veröffentlichen hier den Revisionsbericht der BDO AG: UZH Lohngleichheitsanalyse 2023 Revisionsbericht (PDF, 990 KB).
Glossar zur Lohngleichheitsanalyse 2023
Zur Erläuterung nachstehend einige Begrifflichkeiten aus der Lohngleichheitsanalyse 2023 Revisionsbericht.
Anzahl Mitarbeitende
Mitarbeitende im Monats- und Stundenlohn
Anzahl in der Analyse berücksichtigte Mitarbeitende
Anzahl Mitarbeitende ohne Praktikant*innen, Lernende und Mitarbeitende im Stundenlohn ohne geleistete Stunden
Ausgeschlossene Datensätze
Lernende, Praktikant*innen und Mitarbeitende im Stundenlohn ohne geleistete Stunden im Referenzmonat wurden aus der Analyse ausgeschlossen.
Variablen, welche die Lohndifferenz in der Lohngleichheitsanalyse erklären
Neben dem Geschlecht wurden folgende Variablen in der Lohngleichheitsanalyse berücksichtigt: Dienstalter, Alter, Anforderungsniveau (ehem. betriebliches Kompetenzniveau), Berufliche Stellung, Ausbildung, Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit.
Grundlohn
Unter Grundlohn ist der Bruttobetrag des Grundlohnes zu verstehen. Dieser beinhaltet sowohl die Beiträge der Arbeitnehmenden an die Sozialversicherungen als auch regelmässige variable Lohnbestandteile (z.B. Funktionszulagen oder Dekanatsentschädigungen).
13., 14. Monatslohn
In der Universität Zürich werden 13 Monatslöhne ausbezahlt. Die Doktorand*innen und Praktikant*innen erhalten keinen 13. Monatslohn.
Zulagen
Die Zulagen enthalten Nachtdienst-, Wochenenddienst- und andere -Zulagen.
Sonderzulagen
Die Sonderzulagen enthalten unregelmässige Auszahlungen. Dies betrifft insbesondere Einmalzulagen nach § 26 Abs. 3 PVO des Kantons Zürich.