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Lohngleichheit

In der Schweiz haben Frauen und Männer ein Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Eine Lohndiskriminierung liegt vor, wenn innerhalb desselben Unternehmens bei gleicher Qualifikation und Erfahrung für gleiche oder gleichwertige Arbeit verschiedene Geschlechter unterschiedlich entlohnt werden.
Die Lohngleichheitsanalyse an der UZH wird regelmässig wiederholt, gemäss Beschluss der Universitätsleitung das nächste Mal in 2026.

UZH-Angestellte können sich bei Fragen zu ihrer persönlichen Lohneinreihung vertrauensvoll an die Personalabteilung wenden. Darüber hinaus kann die Abteilung EDI allgemeine Auskünfte zum Thema Lohngleichheit geben.
zur Personalabteilung

Kontakt innerhalb der Abteilung EDI

Portrait Karin Gilland Lutz, weiblich lesbare, weisse Person mit mittellangen Haaren, schwarzer Kette und weissem Hemd
Foto Frank Brüderli

Universität Zürich
Abteilung Equality, Diversity, Inclusion (EDI)
Karin Gilland Lutz
E-Mail an Karin Gilland Lutz

 

Kontakt ausserhalb der Abteilung EDI

Universität Zürich
Abteilung Personal
Karin Bertschinger
E-Mail an Karin Bertschinger

UZH Lohngleichheitsanalyse 2023

Die Lohngleichheitsanalyse 2023 hat zum vierten Mal in Folge gezeigt, dass die Lohngleichheit an der UZH gesamthaft als gewahrt gilt: Die berechnete Lohndifferenz liegt deutlich unter der vom Bund definierten Toleranzschwelle von maximal 5 Prozent. Dennoch besteht weiterhin eine Differenz – bei vergleichbaren Voraussetzungen verdienen Frauen im Durchschnitt 1.4 Prozent weniger als Männer.

Das kantonale Lohnklassensystem mit funktionsbezogener Einreihung, unabhängig vom Geschlecht, hat sich grundsätzlich bewährt. Für bestimmte wissenschaftliche Funktionen und Qualifikationsstellen gelten zudem verbindliche Einreihungsrichtlinien.

Als Arbeitgeberin mit über hundert Mitarbeitenden ist die UZH gesetzlich verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Da bereits die Analyse 2020 eine Lohngleichheit innerhalb des statistischen Toleranzbereichs bestätigte, wäre die UZH von der weiteren Analysepflicht befreit gewesen. Da sie dem Thema einen hohen Stellenwert beimisst, führte die UZH im Jahr 2023 dennoch freiwillig eine erneute Analyse durch und liess sie von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG prüfen.

Die nächste Lohngleichheitsanalyse wird gemäss Beschluss der Universitätsleitung in drei Jahren erfolgen.

Wir veröffentlichen hier den Revisionsbericht der BDO AG: UZH Lohngleichheitsanalyse 2023 Revisionsbericht (PDF, 990 KB).

Glossar zur Lohngleichheitsanalyse 2023

Zur Erläuterung nachstehend einige Begrifflichkeiten aus der Lohngleichheitsanalyse 2023 Revisionsbericht.

Anzahl Mitarbeitende

Mitarbeitende im Monats- und Stundenlohn

Anzahl in der Analyse berücksichtigte Mitarbeitende

Anzahl Mitarbeitende ohne Praktikant*innen, Lernende und Mitarbeitende im Stundenlohn ohne geleistete Stunden

Ausgeschlossene Datensätze

Lernende, Praktikant*innen und Mitarbeitende im Stundenlohn ohne geleistete Stunden im Referenzmonat wurden aus der Analyse ausgeschlossen.

Variablen, welche die Lohndifferenz in der Lohngleichheitsanalyse erklären

Neben dem Geschlecht wurden folgende Variablen in der Lohngleichheitsanalyse berücksichtigt: Dienstalter, Alter, Anforderungsniveau (ehem. betriebliches Kompetenzniveau), Berufliche Stellung, Ausbildung, Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit.

Grundlohn

Unter Grundlohn ist der Bruttobetrag des Grundlohnes zu verstehen. Dieser beinhaltet sowohl die Beiträge der Arbeitnehmenden an die Sozialversicherungen als auch regelmässige variable Lohnbestandteile (z.B. Funktionszulagen oder Dekanatsentschädigungen).

13., 14. Monatslohn

In der Universität Zürich werden 13 Monatslöhne ausbezahlt. Die Doktorand*innen und Praktikant*innen erhalten keinen 13. Monatslohn.

Zulagen

Die Zulagen enthalten Nachtdienst-, Wochenenddienst- und andere -Zulagen.

Sonderzulagen

Die Sonderzulagen enthalten unregelmässige Auszahlungen. Dies betrifft insbesondere Einmalzulagen nach § 26 Abs. 3 PVO des Kantons Zürich.