Schutz vor sexueller Belästigung
Die UZH hat ein Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung. Es geht von folgender Grundannahme aus: Alle Universitätsangehörigen begegnen sich mit Respekt. Dies bedeutet nicht, dass zwischenmenschliche Beziehungen an der Universität distanziert, rein sachlich und formell stattfinden sollen. Ganz im Gegenteil, ein freundlicher und entspannter Umgang zwischen den Geschlechtern ist erwünscht. Das Reglement hält jedoch unmissverständlich fest, dass sexuelle Belästigung verboten ist und nicht toleriert wird.
zum Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung
Bitte beachten Sie, dass die im Reglement erwähnte UniFrauenstelle - Gleichstellung von Frau und Mann eine alte Bezeichnung für die heutige Abteilung EDI ist.
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Kontakt innerhalb der Abteilung EDI
Universität Zürich
Abteilung Equality, Diversity, Inclusion (EDI)
Karin Gilland Lutz
E-Mail an Karin Gilland Lutz
Kontakte ausserhalb der Abteilung EDI
Zusätzlich zur Leiterin der Abteilung EDI Dr. Karin Gilland Lutz finden Sie auf der Webseite Schutz vor sexueller Belästigung weitere Ansprechpersonen (scrollen sie dafür auf der verlinkten Seite nach unten). Auch weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite.
zur Webseite Schutz vor sexueller Belästigung
Nationale Kampagne gegen sexuelle Belästigung an Hochschulen
Unter der Leitung der Universität Luzern wurde das Format Sexual Harassment Awareness Day (SHAD) entwickelt. Dieser fand im April 2024 erstmals statt.
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