«Hidden Disabilities Sunflower»
Die Universität Zürich setzt sich kontinuierlich für die Inklusion und barrierefreie Teilhabe ihrer Angehörigen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ein. Sie verfolgt das Ziel, ihre Angehörigen und sich als Organisation für dieses Thema zu sensibilisieren. Sie ist seit 2026 Mitglied im globalen Netzwerk «Hidden Disabilities Sunflower» (im Folgenden «Sunflower»).
«Hidden Disabilities Sunflower»
Mit diesem Schritt unterstützt die UZH Studierende und Mitarbeitende mit unsichtbaren Behinderungen im Hochschulalltag – unabhängig davon, ob sie diese formell offengelegt haben. Neben der UZH haben sich auch andere internationale Hochschulen und weitere Institutionen der Initiative angeschlossen.
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Was sind Hidden Disabilities/unsichtbare Behinderungen?
Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen können ein Hinweis darauf sein, dass unser Gegenüber mit einer Behinderung lebt. Aber nur etwa 10 Prozent aller Behinderungen sind sichtbar. Der Grossteil der Behinderungen oder chronischen Krankheiten ist für das Umfeld oftmals nicht auf Anhieb erkennbar, ebenso wenig wie die hieraus resultierende Bedarfe und geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten. Beispiele für unsichtbare Behinderungen/chronische Krankheiten sind Multiple Sklerose, Long Covid, Krebserkrankungen, AD(H)S, Autismus-Spektrum-Störungen oder psychische Beeinträchtigungen (z. B. Angststörungen oder Depressionen).
Wie funktioniert «Sunflower» konkret?
«Sunflower» stellt zum einen «Wearer»-Produkte in grün, zum anderen «Ally/Supporter»-Produkte in weiss zur Verfügung. Meist handelt es sich um Schlüsselbänder (Lanyards) oder Armbänder. Alle Produkte sind mit einem Sonnenblumenmuster versehen.
Wer ein «Wearer»-Produkt trägt, kann sein Umfeld diskret darüber informieren, dass eine unsichtbare Behinderung/chronische Krankheit vorliegt und mehr Zeit, Unterstützung oder Verständnis benötigt wird.
Wer ein «Ally/Supporter»-Produkt trägt, signalisiert Bereitschaft zur Unterstützung und ein gewisses Mass an Sensibilisierung. «Allys/Supporter» müssen zum Nachweis der Sensibilisierung vor Erhalt des «Ally/Supporter»-Produkts ein Trainingsvideo angeschaut haben. Dieses enthält Informationen zum Sunflower-Symbol, zu unsichtbaren Behinderungen und zu einem gelingenden Umgang mit Betroffenen.
Wo finde ich weitere Informationen zu «Sunflower» und unsichtbaren Behinderungen?
Wie und wo bekomme ich an der UZH ein «Sunflower»-Produkt?
UZH-Angehörige können gegen Vorlage einer UZH-ID («Legi») gratis ein «Sunflower»-Produkt erhalten. Es wird nicht dokumentiert, wer von dem Angebot Gebrauch macht.
Die UZH hat die folgenden Bezugsstellen eingerichtet:
- Abteilung Equality, Diversity, Inclusion, Stampfenbachstr. 73, 8008 Zürich
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Fragen und Antworten (FAQ)
F: Was bedeutet es, wenn ich ein «Wearer»-Produkt trage?
A: Sie haben eine unsichtbare Behinderung/chronische Krankheit und Sie möchten darauf hinweisen.
F: Was kann passieren, wenn ich das «Wearer»-Produkt trage?
A: Es kann passieren, dass Sie von ausgewiesenen «Allys/Supportern» oder anderen UZH-Angehörigen gefragt werden, ob Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen.
F: Mit welcher unsichtbaren Behinderung kann ich ein «Wearer»-Produkt erhalten?
A: Jede Person mit einer unsichtbaren Behinderung kann das «Wearer»-Produkt erhalten und tragen. Es gibt keine festgelegte Liste von Behinderungen. Das «Wearer»-Produkt dient dazu, anderen zu signalisieren, dass jemand eine unsichtbare Behinderung hat und möglicherweise Unterstützung benötigt.
F: Ich habe schon ein «Sunflower»-Produkt. Kann ich dieses an der UZH benutzen?
A: Ja, das Symbol hat in allen Kontexten und Organisationen dieselbe Bedeutung. Umgekehrt kann ein Produkt der UZH auch ausserhalb der Hochschule getragen werden.
F: Wird durch das Tragen eines «Wearer»-Produkts offiziell an der UZH offengelegt, dass ich eine Behinderung habe?
A: Nein. Das Sonnenblumensymbol ist ein diskreter persönlicher Hinweis und wird in keinem offiziellen System der UZH erfasst oder dokumentiert.
F: Muss ich meine Diagnose preisgeben?
A: Nein. Sie entscheiden selbst was Sie zu Ihrer unsichtbaren Behinderung preisgeben wollen. Hinweise auf Ihre Bedürfnisse können Sie auf der Rückseite Ihres «Wearer»-Produkts notieren. Diese können hilfeleistenden Personen helfen, z. B. wenn Sie nicht ansprechbar sein sollten.
F: Kann ich mit dem «Wearer»-Produkt einen Nachteilausgleich beantragen?
A: Nein. Ein Nachteilsausgleich kommt zum Tragen, wenn bestehende Barrieren beim Zugang zu den Strukturen und Angeboten der UZH abgebaut werden müssen. Es gelten formale Vorgaben (z. B. zu medizinischen Nachweisen), wenden Sie sich hierfür bitte an die Fachstelle Studium und Behinderung.
Website der Fachstelle Studium und Behinderung (neues Fenster)
F: Muss ich das «Sunflower»-Produkt immer tragen?
A: Nein. Sie entscheiden selbst wann und wo Sie das «Sunflower»-Produkt tragen. Sie können es zum Beispiel nur dann anziehen, wenn Sie Hilfe benötigen bzw. Kapazitäten haben zu helfen..
F: Wo kann ich mehr Informationen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen an der UZH finden?
- Statement des UZH-Rektors zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen an der Universität Zürich (neues Fenster)
- Projekt "UZH Accessible" zur Verbesserung der Zugänglichkeit der UZH-Strukturen und Angebote (neues Fenster)
- Website "commUNIty" (neues Fenster)
- Website der Abteilung Equality, Diversity, Inclusion (neues Fenster)
- Website der Fachstelle Studium und Behinderung (neues Fenster)