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Überprüfung eAccessibility

Die Universität Zürich ist gesetzlich verpflichtet, Barrierefreiheit sicherzustellen. Für digitale Angebote gelten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, mindestens Version 2.1 AA), die gewährleisten, dass auch Menschen mit Behinderungen digitale Angebote nutzen können.

Für 2026 stellt die Universitätsleitung eine Anschubfinanzierung bereit, damit die Fakultäten ihre digitalen Angebote prüfen und barrierefrei weiterentwickeln können. Finanziell unterstützt werden:

  • Kosten für eine externe Überprüfung von Anwendungen, Websites und Dokumenten
  • Personalkosten für die interne Überprüfung, die Koordination der externen Überprüfung und Verbesserung der eAccessibility

Beispielunterlagen für Reviewprozesse an Webseiten

Formular zur Anmeldung von Bedarfen

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